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Vergütung und Förderung

Physikalische Energie

Die physikalische Energie einer Energieerzeugungsanlage (EEA) aus erneuerbaren Energien muss vom Netzbetreiber abgenommen und vergütet werden. Die Vergütung der physikalischen Energie ist unabhängig vom Anlagetyp oder der Grösse der EEA.

Herkunftsnachweise (HKN) / Ökologischer Mehrwert

EEA, welche aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, können Herkunftsnachweise (HKN / ökologischer Mehrwert) generieren. Die a.en übernimmt bei Bedarf den ökologischen Mehrwert von EEA zu fairen Preisen. Eine Abnahmepflicht des Netzbetreibers besteht nicht. Der ökologische Mehrwert kann vom Produzenten auch an Dritte verkauft werden, zum Beispiel über die Ökostrombörse Schweiz. EEA mit EVS-Förderung treten den HKN als Gegenleistung ab und können den HKN nicht verkaufen.

  • Der Verkauf von HKN einer EEA setzt immer voraus, dass die EEA beglaubigt und auf dem HKN-System der Pronovo aufgeschaltet ist. Zusätzlich muss die Übertragung der HKN vom HKN-Konto des Produzenten auf das HKN-Händlerkonto der sbo eingerichtet sein.
  • Informationen über die Voraussetzungen, um HKN verkaufen zu können: Merkblatt "Beglaubigung von EEA"
  • Informationen über die Vergütung der physikalischen Energie und HKN: Tarif- und Preisinformationen für EEA

Förderprogramme des Bundes