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Feuerungskontrolle

Was ist neu?

Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung ist die Feuerungskontrolle seit 1. Juli 2018 liberalisiert. D.h. die Hauseigentümer können selber bestimmen, wer die Feuerungskontrolle für sie durchführen soll.

Mit dem Recht kommt aber auch die Pflicht: Sobald vom Kantonalen Amt für Umwelt (AfU) die Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage (Heizung) eintrifft, ist der Eigentümer verpflichtet, diese Kontrolle durch eine zugelassene Fachperson - den Feuerungskontrolleur - durchführen zu lassen.

 

Unser Angebot

  • Feuerungskontrolle an Ihrem Gasheizgerät nach Vorgabe des AfU (neu alle 4 Jahre).
  • Periodische Sicherheitskontrolle an Ihrem Gasheizgerät und Ihrer Installation.
  • Beratung bzgl. allfällig erforderlicher Massnahmen.

    Die Feuerungskontrolle beinhaltet nicht die Sicherheitstechnische Wartung nach Vorgabe SGV.

Pauschalpreis

Für Kunden (bzw. Heizungsanlagen) in Olten:
CHF 105.00 exkl. MWSt.

Für Kunden (bzw. Heizungsanlagen) ausserhalb von Olten:
CHF 130.00 exkl. MWSt.